Frühjahrsputz 2023

14. März 2023

    Gehwegen
    gemeinsame Geh- und Radwegen
    Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5m, wenn sich keine Gehwege an den Straßenseiten befinden
    Abflussrinnen (Schnittgerinne) und
    sonstige der Straßenentwässerung dienende Einrichtungen
verantwortlich sind.

Die Reinigungspflicht für die Grundstücksbesitzer besteht mindestens zweimal im Monat und vor Feiertagen.

Um diese Verpflichtung von Seiten der Gemeinde zu unterstützen, werden wir am Sonnabend, dem 01.04.2023 ab 14.00 Uhr Kehrsand, welcher ausschließlich von der o.g. Reinigung stammt, direkt vor den Grundstücken abholen. Später abgelagerter Kehrsand wird nicht mehr abgeholt. Um einen möglichst zügigen Abtransport zu gewährleisten, wird nur Kehrsand, welcher in Eimern oder ähnlichen Gefäßen abgefüllt ist, am Grundstück abgeholt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Frühjahrsputz nur einmal im Jahr zur Unterstützung der Verpflichteten stattfindet.

Jens Glowienka
Bürgermeister

Zurück