Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses 7/2022/5 vom 30.08.2022 hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 20.10.2022 verfügt, den folgenden Weg nachträglich in das o. g. Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze einzutragen:

BÖW 36 -  Kirchsteig (in Pohla)

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung des Weges, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/ oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus dem neu angelegten Bestandsblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Demitz-Thumitz, 01877 Demitz-Thumitz, Hauptstraße 43, in Zimmer 3 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Demitz-Thumitz eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet,
soweit sie bekannt sind.

Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die
Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Gemeindeverwaltung Demitz-Thumitz, 01877 Demitz-Thumitz, Hauptstraße 43 einzulegen.


Demitz-Thumitz, 24.10.2022

 

Jens Glowienka            DS
Bürgermeister

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